Wie läuft eine Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis ab?
Zur besseren Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form im Text verzichtet.
Zu Beginn wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt damit als Vertragsarbeitgeber alle regulären Arbeitgeberpflichten.
Der Zeitarbeitnehmer wird dann einem Kundenunternehmen, je nach gewünschtem Zeitraum - kurz oder langfristig - zur Verfügung gestellt. Er wird in die Abläufe des Unternehmens integriert, erhält seine Anweisungen direkt vom Kunden und verrichtet beim Kunden seine Arbeit. All dies geschieht gegen Vergütung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Das Besondere bei der Arbeitnehmerüberlassung: Der Arbeitsort, verbunden mit der entsprechenden Weisungsbefugnis gegenüber dem Zeitarbeitnehmer, liegt beim Verantwortlichen des Kunden. Den zeitlichen Rahmen der Überlassung gibt der Kunde in Abstimmung mit dem Zeitarbeitnehmer, vor.
Vom Zeitarbeitsunternehmen erhält der Zeitarbeitnehmer sein Entgelt, seine Lohn-/Gehaltsabrechnung sowie Abschlag, Fahrtkostenerstattungen und seine Projektinformationen. Hier beantragt er seinen Urlaub und erhält seine erforderliche Arbeitskleidung. Endet ein Kundenauftrag, hat dies nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Verantwortungsbewusst findet der für den Zeitarbeitnehmer verantwortliche Personaldisponent ein der Qualifikation entsprechendes Folgeprojekt. Das Zeitarbeitsunternehmen ist ein normaler Arbeitgeber und jedem anderen Arbeitgeber in seinen Rechten und Pflichten gleichgestellt.
Die Arbeitnehmerüberlassung wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und ist erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis erteilt die Agentur für Arbeit, zunächst befristet; später kann eine unbefristete Arbeitnehmerüberlassung erteilt werden. Aber auch diese wird regelmäßig von der Agentur für Arbeit überprüft.